Am 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung als Teil einer sogenannten Mantelverordnung bundesweit in Kraft getreten. Diese Verordnung schafft neue Vorgaben für die Aufbereitung, die Güteüberwachung, die Laboruntersuchung und den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und kann somit als weitere Ergänzung im Themenbereich der Baugrunduntersuchung und -begutachtung angesehen werden. Diese zu erfüllenden Voraussetzungen sind sehr kostenintensiv und daher nicht umsetzbar, sodass die Annahme …