Am 01.08.2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung als Teil einer sogenannten Mantelverordnung bundesweit in Kraft getreten. Diese Verordnung schafft neue Vorgaben für die Aufbereitung, die Güteüberwachung, die Laboruntersuchung und den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und kann somit als weitere Ergänzung im Themenbereich der Baugrunduntersuchung und -begutachtung angesehen werden.
Diese zu erfüllenden Voraussetzungen sind sehr kostenintensiv und daher nicht umsetzbar, sodass die Annahme von Bauschutt nicht mehr durchgeführt werden kann.
Der Bauschutt und Baustellenabfall kann weiterhin beispielsweise an der Abfalldeponie in Flechtdorf oder bei verschiedenen zugelassenen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Waldeck-Frankenberg unter der Rubrik Informieren & Beantragen > Verwaltung verstehen > Fachdienste > Abfallwirtschaft.