Austritt aus der Kirche

Ab dem 1. März 2017 ist es durch Gesetzesänderung in der Wohnsitzkommune möglich, aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auszutreten. In der Gemeindeverwaltung können Sie im Bürgerbüro (geöffnet montags bis freitags ab 8 bis 12.30 Uhr; montags, dienstags, donnerstags zwischen 13.15 und 16 Uhr sowie mittwochs in der Zeit von 13.15 Uhr bis 17.15 Uhr) unter Vorlage Ihres Personalausweises den Austritt erklären.
Die Gebühr beträgt 30,- Euro.