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Winterdienst: Sicher unterwegs auf Gehwegen und Straßen

Mit dem Winter kommen Schnee und Eis und damit die Verantwortung für sichere Wege. Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken frei von Schnee und Eis zu halten (§ 10 und § 11 der Straßenreinigungssatzung der Nationalparkgemeinde Edertal). So kann jeder sicher zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein. Wer räumt wann? Grundstücke mit Gehweg: Die Eigentümer …