Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September den radikalen Schnitt von Biotopstrukturen wie Bäume, Hecken, Röhrichte, Gebüsche und sonstigen Gehölzen. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Bitte nutzen Sie für entsprechende Vorhaben noch die Zeit im Februar. Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Darüber hinaus verpflichtet das Hessische …