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Schnittzeit bis 28.02.2023 – Natur- und Artenschutz

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September den radikalen Schnitt von Biotopstrukturen wie Bäume, Hecken, Röhrichte, Gebüsche und sonstigen Gehölzen. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Bitte nutzen Sie für entsprechende Vorhaben noch die Zeit im Februar. Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Darüber hinaus verpflichtet das Hessische …

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Längere Mähintervalle auf bestimmten Flächen

Von Uli Klein Edertal. Mitarbeiter des Bauhofs der Gemeinde Edertal achten bei der Pflege von öffentlichen Grünflächen auf die Natur und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt und den Schutz von Wildpflanzen. So werden beispielsweise exponierte Stellen im Gemeindegebiet nur noch einmal jährlich gemäht. „In Absprache mit Vertretern des Nabu-Edertal haben wir uns einvernehmlich darauf verständigt, dass die Mähintervalle …