Von Ann-Katrin Heimbuchner Waldeck-Frankenberg. Ab kommenden Montag, 20. Dezember, gilt im Korbacher Kreishaus, in der Verwaltungsstelle Frankenberg sowie in allen weiteren Verwaltungsgebäuden des Landkreises verbindlich die 3G-Regel. Wer beim Landkreis etwas zu erledigen hat, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder innerhalb der zurückliegenden 24 Stunden vor dem Besuch getestet worden ist. Beim Betreten der Gebäude muss ein anerkanntes und …