14.04.2026 -

Erleichterungen für Vereine durch das Bürokratieabbaugesetz

Im Rahmen des neuen Bürokratieabbaugesetzes gibt es eine wichtige Änderung für Vereine und nicht-gewinnorientierte Organisationen: Die bisher erforderliche Anzeige für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes entfällt.

Das bedeutet konkret, dass Vereine und sonstige nicht-gewinnorientierte Organisationen ihre Veranstaltungen künftig nicht mehr beim Ordnungsamt anzeigen müssen, wenn sie beispielsweise im Rahmen eines Festes Speisen und Getränke anbieten.

Was hat sich geändert?

Bislang waren sowohl gewinnorientierte als auch nicht-gewinnorientierte Organisationen verpflichtet, Veranstaltungen gemäß § 6 Satz 1 HGastG anzuzeigen. Durch die gesetzliche Neuregelung entfällt diese Anzeigepflicht nun für:

  • Wohltätigkeitsorganisationen
  • Sport- und Kulturvereine
  • Feuerwehren
  • Umweltverbände
  • Stiftungen
  • Hilfsorganisationen (z. B. DRK oder Caritas)
  • Bürger- und Elterninitiativen
  • sowie ausdrücklich auch informelle Zusammenschlüsse

Wenn Sie also beispielsweise als Verein ein Fest, eine Kirmes, einen Markt oder eine ähnliche Veranstaltung planen, ist hierfür keine gesonderte Anzeige oder Genehmigung nach dem Gaststättenrecht mehr erforderlich. Der entsprechende Online-Prozess muss daher nicht mehr durchlaufen werden.

Wichtiger Hinweis zur Zeltabnahme

Unabhängig von dieser Erleichterung gilt weiterhin:

Bei allen Veranstaltungen, bei denen ein Zelt mit einer Größe von mehr als 75 m² aufgebaut wird, ist eine Zeltabnahme erforderlich.

Hierzu muss eine entsprechende Aufforderung an den Fachdienst Bauen beim Landkreis erfolgen.

Für Veranstaltungen in Edertal sind folgende Ansprechpartner zuständig:

  • Frau Becker – Tel.: 05631 / 954-1416
  • Frau Pollmer (Sekretariat FD Bauen) – Tel.: 05631 / 954-1418