Die Wirtschaftsförderung Waldeck-Frankenberg informiert:
Startschuss für Investitionen im ländlichen Raum: Das Land Hessen legt das erfolgreiche „Sonderprogramm Gaststätten“ neu auf – eine gezielte Förderung für Gastronomiebetriebe in kleineren Orten, die jetzt zukunftsfähig investieren wollen.
Ab dem 10. Juni 2025 können Gaststätten im ländlichen Raum Hessens eine Förderung von bis zu 45 % für Investitionen ab 15.000 Euro beantragen. Damit setzt das Land ein klares Zeichen zur Stärkung des Gastgewerbes – einem zentralen Wirtschaftsfaktor in vielen ländlichen Regionen.
Förderfähige Maßnahmen im Überblick:
- Bauliche Maßnahmen & Modernisierungen
- Neue Ausstattung, Einrichtung und Fahrzeuge
- Planungskosten, Genehmigungsgebühren
- Historische Baustoffe bei denkmalgerechter Sanierung
Rahmenbedingungen für eine Antragstellung:
- Betriebe mit bis zu 49 Beschäftigten
- Jahresumsatz / Bilanzsumme bis max. 10 Mio. €
- Standort im „Ländlichen Raum“ gemäß EPLR
- Gastro-Betriebe die Speisen und Getränke ausgeben
- Gewerbeanmeldung und gastronomisches Angebot sind erforderlich
- Ein dreijähriger Geschäftsplan muss die Wirtschaftlichkeit der Investition belegen
- Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen worden sein
- Auch Pächter*innen mit einem Nutzungsvertrag von mindestens 5 Jahren sind antragsberechtigt
Förderung ab 10. Juni 2025 beantragbar
Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Der Fördertopf ist siebenstellig dotiert – eine frühzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert. Weitere Informationen folgen zeitnah über die offiziellen Kanäle der WIBank Link und der regionalen Wirtschaftsförderung.
Ansprechpartner für Beratung & Information:
Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waldeck-Frankenberg GmbH
📧 E-Mail: info@wfg-hessen.de
📞 Telefon: 05631 / 50 30 245
🌐 Web: Link
PDF: leitfaden-sopro-gastro-data
Text und PDF: Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waldeck-Frankenberg GmbH