12.10.2021 - Ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet

Bundesweite Volkszählung – Befragungen auch im Landkreis

Von Ann-Katrin Heimbuchner
Waldeck-Frankenberg. Im kommenden Jahr findet in Deutschland wieder ein Zensus – eine Volkszählung – statt, auch in Waldeck-Frankenberg. Dafür werden in den kommenden Monaten Mitarbeitende der Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises unterschiedliche Haushalte besuchen und interviewen.

Wie viele Menschen leben in Waldeck-Frankenberg? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen? Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten und entsprechende Fragen beantwortet. Denn: Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Daten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte der Zensus vergangenes Jahr stattfinden, wurde aber pandemiebedingt auf 2022 verschoben.
Obwohl der Zensus als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jeder Einwohnende einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen.
Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet. Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl. Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragenbogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes zu machen.
Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden. Für die Durchführung des Zensus ist auch in Waldeck-Frankenberg eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Sie kümmert sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von der Erhebungsstelle fortlaufend sichergestellt. Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online‐ Befragung. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit. Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden. Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.
Die Erhebungsstelle Zensus in Waldeck-Frankenberg ist erreichbar per E-Mail: zensus2022@lkwafkb.de oder telefonisch unter Tel.: 05631/954 272.
Weitere Informationen gibt es auch online: www.zensus2022.de

(Startseitensymbolfoto: Anastasia Gepp auf Pixabay)