29.09.2021 - Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro

Land fördert Gaststätten im ländlichen Raum

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wiesbaden/Edertal. Restaurants, Kneipen und Bars seien ein wichtiger Bestandteil jeden Dorflebens. „Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar, mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern.  Deswegen wollen wir in den kommenden Jahren mit rund 10 Millionen Euro gezielt Gaststätten in unseren ländlich geprägten Regionen unterstützen“, kündigt Umweltstaatssekretär Oliver Conz an.

„Der Lockdown aufgrund der Pandemiebekämpfung war eine harte Zeit für die Gastronomie. Wir sehnen uns alle nach mehr Normalität – dazu gehört auch, sich mit Freunden und Familie in der Dorfkneipe zu treffen. Mit dem Sonderprogramm wollen wir die Möglichkeit bieten, die Öffnung mit neuen Investition in die eigene Gaststätte zu gestalten“, ergänzt Conz. „Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro,“ erklärte Conz. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass ein Sonderprogramm gezielt gegen das so genannte „Gaststättensterben“ im ländliche Raum aufgelegt werden soll. Deshalb wurde die bestehende Förderung im Rahmen der Regionalentwicklung deutlich ausgebaut.
So liegt beispielsweise der Fördersatz mit 45 Prozent deutlich über der derzeitigen Förderung im Rahmen der Regionalentwicklung. Zusätzlich wurde der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet auf Betriebe mit bis zu 49 Angestellten. Darüber hinaus wird die Förderung auch außerhalb der bestehenden Fördergebietskulisse des ländlichen Raumes angeboten. Auf Anregung des Gaststättenverbandes DEHOGA werden künftig auch alle Betriebe in Ortsteilen bis maximal 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner als antragsberechtigt aufgenommen. Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WIBank digital gestellt werden kann. Die Bescheiderteilung erfolgt nach Antragseingang. Die Antragstellung ist bis 17. Oktober 2021 möglich.

Hier gibt’s weitere Informationen zum Sonderprogramm Gaststätten

(Startseitensymbolfoto: Petra auf Pixabay)