Von Petra Frömel
Waldeck-Frankenberg. Seit dem vergangenen Wochenende liegt die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen im Landkreis über dem 35er Wert, nach dem laut Eskalationskonzept des Landes Hessen strengere Regeln vorgesehen sind. Die strengeren Regeln sollen durch die zuständigen Landkreise mittels einer Allgemeinverfügung erlassen werden. Wie Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese erläutert, verzichtet der Landkreis allerdings vorerst auf den Erlass einer solchen Allgemeinverfügung.
Bis Ende dieser Woche werde die Entwicklung der Zahlen nun weiter genauestens beobachtet und spätestens Anfang der 35. Kalenderwoche die Lage neu bewertet. „Wir wollen keine Einschränkung für all jene, die sich vorschriftsmäßig verhalten und die geimpft sind“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete. Der Erlass einer Allgemeinverfügung würde beispielsweise den Besuch in der Innengastronomie oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbesuche oder Fußpflege nur noch mit Negativnachweis ermöglichen. Das heißt, man müsste zum Beispiel für den Besuch eines Restaurants bei Regenwetter, in den geschlossenen Gasträumen, einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Corona-Negativtest vorlegen.
Der Landkreis stütze sich laut Frese bei seiner Entscheidung nicht nur auf die Möglichkeit nach dem Eskalationskonzept, weitere Faktoren außer der Inzidenz für die Gesamtabwägung der Lage heranzuziehen. Dazu zählten unter anderem die Impfquote oder der Anteil neuer Virusvarianten bei den Positivtests, vor allem aber die Zahl der wegen einer Corona-Infektion in den Kliniken behandelten Patienten, die in Waldeck-Frankenberg sehr niedrig sei. Bei der Entscheidung gegen eine Allgemeinverfügung habe auch eine Rolle gespielt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Inzidenz nicht mehr als maßgeblichen Richtwert für zu ergreifende Maßnahmen sehe. „Eine Erkenntnis, auf die wir schon häufiger hingewiesen haben und die nun endlich auf Bundesebene bestätigt wird“, zeigte sich Gesundheitsdezernent Frese zufrieden. Im Landkreis gelten somit aktuell die Regelungen der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung. Wer mehr über Einzelheiten für die unterschiedlichen Bereiche wie Sport, körpernahe Dienstleistungen oder Gastronomie wissen möchte, findet die Informationen auf der Webseite des Landkreises www.landkreis-waldeck-frankenberg. de
(Startseitengrafik: Stux auf Pixabay)