12.07.2021 - Neues Gesetz bringt auch Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe

Stärkung einkommensschwacher Familien und ihrer Kinder

Von Petra Frömel
Waldeck-Frankenberg. Im Landkreis sind derzeit rund 6.600 Menschen von staatlichen Transferleistungen abhängig. Sie gehören zu etwa 3.450 „Bedarfsgemeinschaften“, die Arbeitslosengeld II erhalten. In diesen Familien leben etwa 2.400 Kinder und Jugendliche. Hinzu kommen rd. 2.300 Kinder aus einkommensschwachen Familien, deren Eltern Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder einen Kinderzuschlag erhalten.

Um diese geht es bei den „Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“, auf die es seit dem 1. Januar 2011 einen Rechtsanspruch gibt. Landrat Dr. Reinhard Kubat und Sozialdezernent Karl-Friedrich Frese weisen darauf hin, dass es seit dem 1. August 2019 noch einmal erhebliche Verbesserungen in diesem Bildungs- und Teilhabepaket gab. Zu diesem Zeitpunkt ist das Starke-Familien-Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Bundesregierung eine zielgenaue Stärkung von Familien und ihren Kindern umsetzt. Neugestaltung des Kinderzuschlags, eine wesentliche Erhöhung der Auszahlungsbeträge und der Wegfall von Eigenleistungen im Bildungs- und Teilhabepaket sind wichtige Eckpunkte des Gesetzes, die Beträge sind seitdem erneut angepasst worden. Die wesentlichen Änderungen sehen wie folgt aus:

  • Erhöhung des Schulpakets (angemessene Ausstattung für Schulbesuch) auf 103 Euro zum Schuljahresbeginn (August) und auf 51,50 Euro zum Beginn des 2. Schulhalbjahres (Februar);
  • Erhöhung des Betrags für soziale und kulturelle Teilhabe auf pauschal 15 Euro pro Bewilligungsmonat; Voraussetzung ist das Entstehen tatsächlicher Aufwendungen bei der Teilnahme an sportlichen und kulturellen Aktivitäten, am Unterricht in künstlerischen Fächern oder an kultureller Bildung sowie Freizeiten;
  • Lernförderung kann sofort beansprucht werden, wenn sie gebraucht wird und nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet und es somit in den meisten Fällen zu spät ist;
  • Kein Eigenanteil beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung.

„Das Starke-Familien-Gesetz hat eine spürbare finanzielle Entlastung für leistungsberechtigte Familien gebracht“, erläutert Landrat Dr. Kubat. Außerdem wurde es damit den Familien und den beteiligten Institutionen wie Schulen, Kindergärten, Vereinen leichter gemacht, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen, ergänzt Sozialdezernent Frese. Familien mit geringen und mittleren Einkommen werden stärker finanziell unterstützt und letztendlich auch die Kinderarmut bekämpft. Leistungsberechtigte Familien als Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Landkreis Waldeck-Frankenberg stellen.
Ansprechpartnerinnen beim Fachdienst Soziale Angelegenheiten des Landkreises sind Vicky Sandner, Tel.: 05631/954-217, vicky.sandner@lkwafkb.de, und Anja Vogel, Tel.: 05631/954-206, anja.vogel@lkwafkb.de. Dort gibt es auch weitere Auskünfte zum Bildungs und Teilhabepaket. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig, das kürzlich mit einem Rundschreiben an alle Schulen über die Möglichkeit der Kostenübernahme für angemessene Lernförderung bei einkommensschwachen Familien informiert hat. Die entsprechenden Informationen sind von Anspruchsberechtigten bei den Schulleitungen zu erhalten.

(Startseitenfoto: White77 auf Pixabay)