09.04.2021 - Neue Aufklärungs- und Einwilligungsbögen

Impflinge müssen Unterlagen aktualisieren

Von Ann-Katrin Heimbuchner
Waldeck-Frankenberg.  Terminbestätigung, Bescheinigungen, Priorisierungsnachweis, Informationsblätter: Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus ist mit einigen Formalitäten verbunden. Seit 1. April gibt es aktualisierte Fassungen der Aufklärungs- und Einwilligungsbögen, die Impflinge ausgefüllt mit ins Impfzentrum nach Korbach bringen müssen.

Menschen, die einen Termin zur Impfung haben, werden gebeten, ihre Unterlagen entsprechend zu aktualisieren. Die neuen Vordrucke für die Unterlagen stehen online unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schutzimpfung zum Herunterladen bereit.
Impflinge werden gebeten, die aktualisierten Versionen auszudrucken und gemeinsam mit den restlichen benötigten Unterlagen ausgefüllt mit zum Termin zu bringen. Dies ist unabhängig davon, ob sie einen Termin über das Vergabeportal des Landes Hessen bekommen haben oder ein spontanes Angebot über die Impfnachrücker-Plattform des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die neuen Fassungen der Aufklärungs- und Einwilligungsbögen sollten bereits ausgefüllt mit ins Impfzentrum Korbach mitgebracht werden. Hintergrund für die Aktualisierung der Bögen ist die kürzliche Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut, dass der Wirkstoff von AstraZeneca nur noch an Menschen ab 60 Jahre verimpft werden sollte. Das hat zur Folge, dass die Unterlagen für alle Impfstoffe entsprechend angepasst wurden.

(Startseitenfoto: Viarami auf Pixabay)