10.11.2020 - Einheitliches Angebot von drei Kommunen

Smartphone-Parken ab sofort in Edertal, Bad Wildungen und Waldeck

Von Uli Klein
Edertal/Bad Wildungen/Waldeck. Autofahrer*innen in Edertal, Bad Wildungen und Waldeck können ihre Parkscheine auf allen gebührenpflichtigen kommunalen Parkplätzen ab sofort mit dem Smartphone lösen.

Gemeinsame Sache: Autofahrer in Edertal, Bad Wildungen und Waldeck können ihre Parkscheine auf allen gebührenpflichtigen kommunalen Parkplätzen ab sofort mit der App „Parkster“ lösen. Auf dem Foto von links die Bürgermeister Klaus Gier (Edertal), Jürgen Vollbracht (Waldeck) und Ralf Gutheil (Bad Wildungen) auf dem Gelände des Parkplatzes Rehbach. (Foto: Klein)

„Mit dem digitalen Parkschein bieten wir Bürgerinnen und Bürgern ab sofort eine Bezahlalternative zum Parkautomaten an. Gerade jetzt während der Corona-Pandemie hat das Handyparken gegenüber den Parkscheinautomaten, auch wenn einige wenige in Bad Wildungen schon die EC-Kartenfunktion anbieten, den Vorteil, dass damit kontaktlos, ohne Gang zum Automaten, bezahlt werden kann“, sagt Bad Wildungens Bürgermeister Ralf Gutheil.
„Bis jetzt konnten Autofahrer ihre Parkgebühren ausschließlich bar am Automaten bezahlen“, berichtet Klaus Gier, Bürgermeister der Nationalparkgemeinde Edertal. „Das haben wir jetzt deutlich verbessert. Denn wer in Bad Wildungen, Edertal und Waldeck parkt, kann dies ab sofort auch bargeldlos mit dem Smartphone erledigen. Ich freue mich daher umso mehr über die einheitliche Lösung. Denn über die Parkster App kann die Parkzeit unterwegs jederzeit bequem verlängert werden, ohne dass man zum Automaten zurückkehren muss.“
Jürgen Vollbracht, Bürgermeister der zukünftigen Nationalparkstadt Waldeck erklärt: „Wer seinen Parkschein digital in Edertal gelöst und später noch etwas in Waldeck zu erledigen hat, braucht sich beim Parken um nichts mehr kümmern. Alle in Edertal gelösten Parkscheine sind auch in Waldeck gültig – umgekehrt gilt das natürlich auch. Die jeweils vor Ort zuständigen Kontrolleure können alle Kennzeichen einsehen, für die ein digitaler Parkschein gelöst wurde.“
Autofahrer*innen benötigen für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf einem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt die Autofahrerin oder der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf dem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber der gedruckten Variante: Die Autofahrerin oder der Autofahrer können mit ihrem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern.
Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn sie oder er im Café oder anderswo noch bleiben möchten. Kehren sie oder er früher zu ihrem Fahrzeug zurück, beenden sie den digitalen Parkschein vorzeitig und sparen so unnötige Parkgebühren. Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. App-Nutzer erhalten hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert die Parkvorgänge auflistet. Die Autofahrerin oder der Autofahrer können festlegen, ob sie diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten wollen. Um von E-Mail-Rechnung auf Postrechnung umzustellen, loggt sie oder er sich unter www.parkster.de in seinem Benutzerkonto ein.

Wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist. Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände sowie Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland am Markt aktiv. „Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, sagt Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App kostenpflichtige Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“
(Startseitenfoto: Parkster)