Von Ann-Katrin Heimbuchner
Waldeck-Frankenberg. Zum Schutz der Menschen im Landkreis vor einer Ansteckung mit den Coronavirus darf bis mindestens zum 20. November weiterhin kein Schulsport in geschlossenen Räumen stattfinden. Bereits Ende Oktober hatte der Landkreis Waldeck-Frankenberg diesbezüglich eine entsprechende Verfügung erlassen – und hat diese jetzt verlängert.
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass sich das Infektionsgeschehen in Waldeck-Frankenberg zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nachhaltig verbessert hat. Weiterhin steigen die nachgewiesenen Coronavirus-Fälle im Landkreis stetig an. Für den Schulsport gilt also weiterhin: Es darf kein praktischer Sportunterricht in geschlossenen Räumen, Hallen oder Schwimmbädern stattfinden. Im Freien ist – auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt –, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu jeder Zeit eingehalten werden kann.
Ziel ist es, Infektionszahlen mit dem Coronavirus in Waldeck-Frankenberg signifikant zu verringern und sie dann auf einem niedrigeren Niveau zu stabilisieren – zum Schutz der Bevölkerung und insbesondere auch, um Behandlungskapazitäten in medizinischen Einrichtungen und Versorgungsstrukturen aufrechterhalten zu können. In zehn Tagen soll die Lage neu bewertet und dann entschieden werden, ob eine weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Schutz der Menschen im Landkreis notwendig sein wird.
(Startseitenfoto: Niklas auf Pixabay)