04.11.2020 - Gesunde Tiere können sich anstecken

Geflügelpest in Deutschland: Landkreis ruft Tierhalter zu Wachsamkeit auf

Von Ann-Katrin Heimbucher
Edertal/Waldeck-Frankenberg. Das für den Menschen gefährliche Coronavirus steht momentan im Fokus der Öffentlichkeit. Aber auch die Tierwelt wird aktuell von einer Seuche bedroht: Die Geflügelpest wurde am Wochenende bei tot aufgefundenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen – und hat somit jetzt auch Deutschland erreicht. Der Landkreis ruft daher alle Geflügelhalter in Waldeck-Frankenberg zu besonderer Wachsamkeit auf.

Bereits im Oktober hat das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesinstitut für Tiergesundheit das Risiko des Eintrags der Seuche nach Deutschland als hoch bewertet. Auf ihrem Weg in wärmere Gefilde machen derzeit viele Wildvögel auch in Waldeck-Frankenberg Station – und können so das Virus auf heimische Vögel übertragen und somit weiterverbreiten – im schlimmsten Fall bis hinein in Geflügelhaltungen, wo dann gesamte Bestände bedroht sind. „Um ihre Tiere bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen, rufen wir alle Geflügelhalter dazu auf, ganz besonders wachsam zu sein“, sagt der Leiter des Fachdienstes Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen Dr. Martin Rintelen. „Es ist essentiell wichtig, dass sich Halter einmal mehr an die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen halten.“ Nur so könnten die eigenen Tiere ausreichend geschützt werden.
Geflügelhalter sollten ihren Tieren demnach keine Kontaktmöglichkeit mit natürlichen Gewässern geben und diese nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jäger, die mit Federwild in Kontakt gekommen sind, sollten Hausgeflügel meiden. Ebenso sollte der direkte Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln verhindert werden. Eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Ställen und Ausläufen verhindert die Einschleppung
von Krankheitserregern ebenso wie die Nutzung stalleigener Schuhe und Schutzkleidung. Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tier anstecken. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie Fahrzeuge, Geräte oder Verpackungsmaterial geschehen. Für den Fall, dass der Erreger einen Geflügelmastbetrieb befällt, gelten EU-weite Vorschriften. Im Ernstfall würde das Geflügel in infizierten Beständen getötet und unschädlich beseitigt werden.
Das Auffinden von toten oder kranken Tieren muss daher unverzüglich dem Landkreis gemeldet werden. Auch verendete Tiere des eigenen Bestandes müssen bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigung so aufbewahrt werden, dass andere Tiere keinen Kontakt zu den Kadavern haben können. Zudem sollten sich alle Geflügelhalter, die sich noch nicht beim Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen als solche angemeldet haben, dies unverzüglich nachholen – unabhängig davon wie viele Tiere sie besitzen. Formulare sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-waldeckfrankenberg.de zu finden. Dort gibt es auch weitere Informationen für Tierhalter.
Auch der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen informiert und berät zu diesem Thema unter Tel. 06451 / 743 753.

(Startseitenfoto: Didgeman auf Pixabay)