Waldeck-Frankenberg. Am kommenden Montag beginnt in Hessen wieder die Schule. Trotz der noch anhaltenden Corona-Pandemie werden die Schulen wie geplant im Regelbetrieb starten. Das gilt auch für die rund 19.000 Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Waldeck-Frankenberg. Das Land Hessen hat für den Schulbetrieb eine Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer angeordnet.
Das bedeutet, dass vom Betreten des Schulgeländes bis zum Hinsetzen im Klassenzimmer zumindest eine Alltagsmaske oder ein Visier getragen werden müssen. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat per Rundschreiben an die Schulleitungen in seinem Zuständigkeitsbereich empfohlen, auch während des Unterrichts auf freiwilliger Basis Masken zu tragen. „Nach Rücksprache mit unserem Fachdienst Gesundheit haben Gesundheitsdezernent Karl Frese und ich als Schuldezernent entschieden, den Schulleitungen zu diesem Schritt zu raten, um das Infektionsrisiko weiter abzusenken und auf Dauer einen normalen
Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten“, erläuterte Landrat Dr. Reinhard Kubat.
Was man derzeit auf jeden Fall vermeiden wolle, seien erneute Schulschließungen. Oberstes Ziel sei es, den Schülerinnen und Schülern einen weitgehend normalen Schulalltag mit Bildungsvermittlung und sozialen Kontakten zu ermöglichen. Wie der Landrat weiter ausführte, setze man bei der Empfehlung zum Maskentragen im Unterricht auf Freiwilligkeit und Einsicht bei Schülern, Eltern und Lehrern. „Wir bauen hier auf die Vorbildfunktion und Unterstützung der Erwachsenen, denn gerade Kinder und Jugendliche sind oft nicht in der Lage, das Gefährdungspotenzial durch Covid-19 richtig einzuschätzen“, erklärt der Landrat. Der Landkreis vertraue auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, das diese auch bereits im bisherigen Verlauf der Krise immer wieder gezeigt hätten. Darüber hinaus teilte der Landrat mit, dass der Landkreis Waldeck-Frankenberg seinem Personal an den Schulen (Schulsozialarbeiterinnen, Sekretärinnen, Betreuungs- und Reinigungskräfte, Hausmeistern) auch die Möglichkeit biete, eine Testung auf das Corona-Virus vornehmen zu lassen. Die Testung sollte bei Bedarf durch die Hausärzte durchgeführt werden. Die Kosten können beim Landkreis, Fachdienst Personal, eingereicht werden. Damit werde das kommunale Personal dem Lehrpersonal gleichgestellt, das die Corona-Tests auf Kosten des Landes durchführen lassen könne.
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