Von Uli Klein
Edertal. Vielerorts werden die vielschichtigen Corona-Auflagen im geringen Umfang gelockert, so auch im Edertaler Rathaus. Ab Montag, 4. Mai, sind wieder persönliche Vorsprachen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvergabe und unter strikter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und Mindestabstandsregeln. Auch der Schredderplatz in Anraff öffnet kommende Woche an zwei Tagen.
Bürgerinnen und Bürger dürfen das Rathaus nur nach telefonischer oder Voranmeldung per E-Mail mit den zuständigen Fachbereichsmitarbeiterinnen oder Mitarbeitern betreten. „Der Eintritt wird nur Einzelpersonen gestattet. Die oder der Besucher werden von der Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter am Haupteingang des Rathauses zum vereinbarten Termin abgeholt. Ganz wichtig ist, dass die Besucher beim Betreten der Verwaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und dass sie auf Mindestabstände achten“, erklärt Bürgermeister Klaus Gier. Dies gelte im Gebäudeinneren als auch für den Wartebereich vor dem Rathaus. Das vorsichtige wiederhochfahren der Serviceangebote werde genau beobachtet und müsse je nach aktueller Lage der Pandemie täglich nachjustiert werden.
Das Rathaus hat ab Montag, 4. Mai, nur für Besucher mit vorab vereinbarten Terminen geöffnet: montags 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr; dienstags: 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr; mittwochs: 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 17.15 Uhr; donnerstags: 8 bis 12.30 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr; freitags: 8 bis 12.30 Uhr.
Kontakt: 05623/808-0 oder per E-Mail: gemeinde@edertal.de
Schredderplatz öffnet an zwei Tagen
Ausschließlich Edertaler Bürgerinnen oder Bürger können auf dem Gelände des Schredderplatzes in Anraff am Mittwoch, 6. Mai, 10 bis 18 Uhr, und am Samstag, 9. Mai, 8 bis 12 Uhr, kostenlos Strauchschnitt abgeben. Das Anliefern kompostierbarer Gartenabfälle ist hingegen gebührenpflichtig. Edertals Bürgermeister Klaus Gier weist darauf hin, dass das Betreten oder Befahren des Schredderplatzes an beiden Sonderöffnungstagen nur Einzeln und nach Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich ist. „Wegen der Mindestabstand- und Hygienebestimmungen ist unbedingt den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten“, erklärt der Verwaltungschef.