02.04.2020 - Mahnung des Polizeipräsidiums Nordhessen

Corona-Auflagen-Verstöße werden geahndet

 

Edertal. Angesichts der guten Wetteraussichten für das Wochenende appelliert die Polizei an alle Hessen, sich an die geltenden Corona-Auflagen zu halten. Es sei beispielsweise verboten, sich für längere Zeit in Parks niederzulassen, etwa für ein Picknick oder zum Sonnen.

Spaziergänge mit der Familie, Radfahren oder Joggen sind dagegen weiterhin erlaubt. „Die Polizei und die Mitarbeiter der Ordnungsämter werden am Wochenende verstärkt auf die Einhaltung der Regeln achten und konsequent auf Verstöße reagieren“, mahnt etwa das Polizeipräsidium Nordhessen. Man stehe zudem in engem Austausch mit den Kommunen, um beispielsweise Parkplätze beliebter Ausflugsziele zu sperren.
Ab Freitag, 3. April, drohen hohe Strafen bei Verstößen gegen die Verordnungen des Landes gegen die Coronavirus-Pandemie. Das kündigten Sozialminister Kai Klose (Grüne) und Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer gemeinsamen Mitteilung an. Wer zum Beispiel entgegen des Besuchsverbots ein Krankenhaus oder Altenheim betritt, muss laut dem neuen Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 200 Euro rechnen. Rückkehrer aus Risikogebieten, die sich nicht an die Anordnung der Quarantäne halten, können mit 500 Euro belangt werden. Gastronomen, die ihre Lokale weiter öffnen, müssen bis zu 5.000 Euro zahlen.
Der überwiegende Teil der Bevölkerung halte sich an die Einschränkungen, so Klose und Beuth: „Leider gibt es aber immer noch einige Unbelehrbare, die den Ernst der Lage nicht erkennen wollen. Wer sich weiterhin so unsolidarisch verhält und sich zum Kicken im Park verabredet oder heimlich Corona-Partys feiert, gefährdet das Leben seiner Mitmenschen.“ Dieses Verhalten könne und werde man nicht akzeptieren. (Quelle: hessenschau.de/Startseitenfoto: Gerald auf Pixabay)