30.01.2020 - Erweiterung des Schutzgebietes im südlichen, nördlichen und östlichen Bereich

Entwurf der Nationalparkverordnung liegt öffentlich aus

Von Uli Klein
Edertal/Edersee. Die Hessische Landesregierung plant die Erweiterung des Nationalparks Kellerwald-Edersee im Einvernehmen mit der Region. In diesem Zusammenhang wird hiermit bekannt gegeben, das der Entwurf der Verordnung über den Nationalpark Kellerwald-Edersee einschließlich deren Anlagen ab sofort während der üblichen Dienststunden in der Verwaltung der Nationalparkgemeinde Edertal, Bahnhofstraße 25, in 34549 Edertal-Giflitz bis zum 11. März zu jedermanns Einsicht ausliegt.

(Foto: cocoparisienne auf Pixaby)

Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurden verschiedene Prüf- und Arbeitsschritte unter Einbindung der betroffenen Kommunen und weiteren Interessensvertreterinnen und -vertretern konkretisiert und ein Entwurf der Nationalparkverordnung mit der Erweiterungskulisse erarbeitet.
Der Verordnungsentwurf ist nebst Anlagen auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar
(https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/naturschutz/schutzgebiete/nationalpark-kellerwald-edersee).

Zusätzlich sind die Unterlagen im Bürgerbüro der Nationalparkgemeinde Edertal zu jedermanns Einsicht bis zum
11. März 2020 ausgelegt. Während der Auslegungsfrist erhalten Bürgerinnen und Bürger, weitere Interessierte sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die innerhalb des geplanten Nationalparkgebietes liegen, gemäß § 12 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetzes (HAGBNatSchG) vom 20. Dezember 2010 (GVBI I S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBI S 184), Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Postfach 3109, 65021 Wiesbaden.