Edertal. Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September dieses Jahres abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Hintergrund: Mit dem „Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz“ vom 17. Februar 2020 wurden bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten beziehungsweise unter Erlaubnispflicht gestellt. Anlass für die Neuregelung war eine im Jahr 2017 geänderte EU-Richtlinie, mit …