Von Ann-Katrin Heimbuchner Waldeck-Frankenberg. Seit dem vergangenen Wochenende gelten unter anderem für vollständig Geimpfte bestimmte Lockerungen der Corona-Regeln. Als Nachweis darüber müssen die Impfungen aber nicht zwingend im Impfpass eingetragen sein. Die Bescheinigung, die das Impfzentrum des Landkreises nach der Zweitimpfung ausstellt, reicht als Nachweis für einen vollständigen Impfschutz völlig aus. In den vergangenen Monaten sind mehr als 58.500 Menschen …