Kirchenaustritt


Ab dem 1. März 2017 ist es durch Gesetzesänderung in der Wohnsitzkommune möglich, aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auszutreten. In der Gemeindeverwaltung können Sie im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten unter Vorlage Ihres Personalausweises den Austritt erklären.

Die Gebühr beträgt 30,- Euro.