Wildtiere sollten während der Brut- und Setzzeit von März bis September nicht gestört werden. Deshalb: Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestö.rt.
Vom 01. März bis 30. Juni jeden Jahres dauert die Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen und aufziehen
Häufig werden jedoch die brütenden Vögel und die trächtigen Säuger von freilaufenden Hunden gestört und beunruhigt. In Folge kommt es zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten bei bestandsbedrohten Vogelarten. Wir bitten daher alle Hundebesitzer, ihre Tiere in der Brut- und Setzzeit in den Wäldern, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen anzuleinen.
Selbstverständlich sind Hundebesitzer auch Tierliebhaber. Insofern sollten ihnen auch die Wildtiere am Herzen liegen.
Die Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden schreibt in § 1. Abs. 1 vor: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Es ist in jedem Falle strafbar, wenn der Halter es zulässt bzw. nicht in der Lage ist, es zu unterbinden, dass sein Hund hinter Wild herjagt.“
Dabei ist besondere Rücksicht auf freilebende Tiere wichtig und notwendig, denn durch die räumliche Nähe werden die Rückzugsgebiete für freilebende Tiere kleiner und störanfälliger, insbesondere, wenn sie mit der Brut oder der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sind.
Daher ist gerade während der „Setz- und Brutzeit“ im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen.
Wir bitten um Beachtung und Danke für das Verständnis!