Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September den radikalen Schnitt von Biotopstrukturen wie Bäume, Hecken, Röhrichte, Gebüsche und sonstigen Gehölzen. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Bitte nutzen Sie für entsprechende Vorhaben noch die Zeit im Februar.
Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
Darüber hinaus verpflichtet das Hessische Straßengesetz ganzjährig dazu, den Bewuchs des eigenen Grundstückes soweit zurück zu schneiden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum ohne Gefahren nutzen können.
Der Schredderplatz in Anraff (hinter der alten Ziegelei) hat zwischen dem 1. September und 31. März jeweils mittwochs ab 14 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. In der Zeit vom 1. April bis 31. August öffnet der Platz jeden ersten und dritten Samstag eines Monats in der Zeit zwischen 9 und 12 Uhr.
Kostenlos angenommen werden dort verholzter Strauchschnitt und verholztes Astwerk. Kostenpflichtig ist hingegen die Abgabe von mineralischem Bauschutt. Auch die Annahme von Rasenschnitt, Triebspitzen und von Laub ist möglich. Eine Kofferraumladung kostet pauschal fünf Euro, eine Autoanhängerladung wird pauschal mit zehn Euro berechnet. Nicht angenommen werden Bodenaushub, Baumstuken, Sperrmüll und gewerbliche Abfälle.