Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist davon auszugehen, dass die Pegelstände in den Gewässern in einen bedenklichen Niedrigwasserbereich sinken. Dieser Umstand erfordert derzeit Sensibilität und besonderes Verantwortungsbewusstsein.
Grundsätzlich ist geregelt, dass bei der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern die rechtlich notwendige Restmenge im Gewässer belassen werden muss. Die Wasserentnahme durch Schöpfen mit sogenannten Handgefäßen ist dabei erlaubnisfrei, sofern dadurch keine Beeinträchtigung entsteht. Das maschinelle Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf jedoch einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Im Hinblick auf die Wetterprognosen bittet die Nationalparkgemeinde Edertal um rücksichtsvolles und ressourcenschonendes Handeln.