Von Ann-Katrin Heimbuchner
Waldeck-Frankenberg. Auf neue Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben sich die Bürgermeister der Städte und Gemeinden und der Landkreis Waldeck-Frankenberg während einer Bürgermeisterdienstversammlung geeinigt, die gestern in Form einer Videokonferenz stattfand. Die rasant steigenden Infektionszahlen im Landkreis machen diese weiteren Schritte notwendig – zum Schutz der Menschen in Waldeck-Frankenberg.
Bereits am Wochenende hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen – unter anderem zu öffentlichen und privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen, einem Alkoholverbot ab 23 Uhr und zu Sportveranstaltungen ohne Zuschauer. Diese Regelungen werden durch zwei weitere Allgemeinverfügungen ergänzt, die am Freitag, 30. Oktober um 0 Uhr in Kraft treten. In den vergangenen Wochen haben den Landkreis zahlreiche Anfragen der Waldeck-Frankenberger Schulleitungen zum Maskentragen im Unterricht erreicht. Diesen kommt der Landkreis nun nach, schafft mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung den rechtsverbindlichen Rahmen – und ordnet an, dass nun auch in den Klassenräumen ab der fünften Klasse eine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden muss. Bisher war dies auf dem gesamten Schulgelände Pflicht; die Klassenräume waren bis jetzt ausgenommen.
Künftig muss auch während des Unterrichts eine Maske getragen werden. Hiervon ist man nur befreit, wenn ein ärztliches Attest eine gesundheitliche Beeinträchtigung bescheinigt, wegen der keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann oder wenn die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts – insbesondere der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zueinander – eingehalten werden können. Viele weitere Landkreise haben ähnliche Regeln bereits angeordnet – so auch der Nachbar-Landkreis Schwalm-Eder, der mit dem Waldeck-Frankenberg einen gemeinsamen Schulamtsbezirk bildet und in dem die Regeln nun weitestgehend einheitlich sind. Für den Schulsport gilt, dass kein praktischer Sportunterricht in geschlossenen Räumen, Hallen oder Schwimmbädern stattfinden darf. Im Freien ist er erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Draußen muss dabei dann auch keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Bereits am Wochenende wurde entschieden, dass in Waldeck-Frankenberg in den kommenden Wochen ab 23 Uhr im öffentlichen Raum und auch in Restaurants, Gaststätten oder Kneipen und Bars kein Alkohol mehr konsumiert beziehungsweise ausgeschenkt werden darf – und das bis 6 Uhr morgens. Ab 30. Oktober, 0 Uhr, sind Gaststätten und öffentliche Vergnügungsbetriebe nun verpflichtet, Ihre Einrichtungen zwischen 23 und 6 Uhr komplett geschlossen zu halten. „Die sich in Waldeck-Frankenberg derzeit rasant entwickelnden Infektionszahlen machen diese weiteren Schutzmaßnahmen unumgänglich“, begründen Landrat Dr. Reinhard Kubat und der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese die Allgemeinverfügungen, die zunächst bis zum 9. November gelten. „Um diese zu stabilisieren,
das Virus zum Wohle aller einzudämmen und vor allem auch eine durch Corona bedingte Schließung der Schulen unbedingt zu vermeiden, müssen wir uns jetzt alle solidarisch an die Regeln halten.“
(Startseitenfoto: Alexandra Koch auf Pixabay)