Waldeck-Frankenberg. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat mit Wirkung vom 3. April die Nutzung von Zweitwohnungen untersagt, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Betroffen von der Verfügung sind auch alle Dauercamper.
Wie Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Karl Frese dazu mitteilt, habe man sich zu der Maßnahme gezwungen gesehen, da im Zuge der bevorstehenden Osterferien mit einer verstärkten Nutzung der Zweitwohnungen zu rechnen sei. Eigentümer, die sich bereits jetzt an ihren Nebenwohnsitzen aufhalten, werden aufgefordert, diese umgehend – spätestens aber bis zum Ablauf des 4. April – zu verlassen. „Der Erlass dieser Maßnahme ist uns zwar schwergefallen, aber wir haben in der jetzigen Situation keine Alternative dazu gesehen, um den Schutz der heimischen Bevölkerung sicherzustellen und verantwortungsvoll mit den vorhandenen Behandlungskapazitäten umzugehen“, erklärte Frese.
Auch diene sie in gleichem Maße dem Schutz der Gäste bzw. Zweitwohnungsinhaber. Die Untersagungsverfügung sei im Übrigen kein Einzelfall: Auch andere deutsche Ferienregionen etwa in den Bereichen Nord- und Ostfriesland hätten vergleichbare Maßnahmen ergriffen. Diese seien mittlerweile durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Schleswig und Oldenburg auch rechtlich abgesichert. Der Landkreis stützt sich bei seiner Verfügung auf den Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes, der zum Schutz der Bevölkerung auch Einschränkungen der Grundrechte z.B. auf Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung und der Versammlungsfreiheit zulasse.
Allerdings sieht die Verfügung des Landkreises auch Ausnahmeregelungen und Härtefallklauseln vor, die eine zeitweise Nutzung der Zweitwohnungen zulassen: Ausnahmen sind demnach möglich, wenn ein Ehe- oder Lebenspartner dort seinen Erstwohnsitz hat, wenn es pflegebedürftige Angehörige in der Nähe gibt oder wenn die Nutzung aus beruflichen Gründen unverzichtbar ist. Näheres ergibt sich aus der Ziffer 3, Buchstaben a bis e der Allgemeinverfügung. Diese tritt am Freitag, 3. April um 12 Uhr in Kraft und ist zunächst bis einschließlich 19. April begrenzt. Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Karl Frese appelliert an die Besitzer der Zweitwohnungen, die Anordnungen zu respektieren. „Wir haben alle ein gemeinsames Ziel: Die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen und die Infektion letztlich zu besiegen. Dazu müssen wir auch eine begrenzte Zeit mit Einschränkungen leben“. Als Fremdenverkehrsregion Nummer eins in Hessen fühle sich der Landkreis auch dem Wohlergehen seiner Gäste verpflichtet. Auch dieser Aspekt sei beim Erlass der Allgemeinverfügung berücksichtigt worden.
Den Wortlaut der Verfügung des Landkreises können Sie hier nachlesen: Corona Verfügung