31.10.2025 -

Vogelgrippe bestätigt: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Die Vogelgrippe ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände geschehen. Das Virus wurde vermehrt bei Wildvögeln nachgewiesen. Diese können den Erreger über große Strecken hinweg weitertragen. Das Ansteckungsrisiko zwischen Wild- und Nutzvögeln ist insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen erhöht.

Drei verendete Kraniche, die in den vergangenen Tagen am Twistesee gefunden wurden, sind positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet worden. Das hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut, dem Landkreis heute bestätigt. Damit ist die Vogelgrippe nun auch in Waldeck-Frankenberg angekommen.

Um die Vogel- und Geflügelpopulationen in der Region zu schützen, hat die Kreisverwaltung eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Landkreis Waldeck-Frankenberg erlassen, die ab sofort gilt – für eine Pflicht zur Aufstallung, für erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen und für ein Verbot von Veranstaltungen rund um Geflügel. Die Infos können im Detail hier online eingesehen werden.

Weitere Informationen gibt des unter diesem Link.

Text: Landkreis Waldeck-Frankenberg
Foto: Nationalparkgemeinde Edertal