05.02.2025 -

Informationen zu den Wahlbriefen

Wählende haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Deshalb kann auf dem Stimmzettel eine Erststimme und eine Zweitstimme vergeben werden.

Der Farbstreifen links dient zur Unterscheidung der Wahlkreise. Der Abschnitt rechts oben in der Ecke ist abgeschnitten. Dies ist eine Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Wählende, die durch die Markierung den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in eine besondere Schablone einlegen können.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier

Der von der Deutschen Post späteste empfohlene Termin für den Einwurf des Wahlbriefs ist 3 Tage vor dem Wahltermin. Abzugeben in einer Filiale der Deutschen Post oder einzuwerfen in einen Briefkasten.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich in KW 6 zugestellt.