Informationsschreiben des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Landwirtinnen und Landwirte, liebe Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer,
jedes Jahr findet die Hessische Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat statt. Bei dieser Kartierung werden bestimmte Biotope außerhalb des Siedlungsbereichs erfasst (z. B. artenreiches Grünland oder naturnahe Bäche). Ein Untersuchungsgebiet (Los 4 – Bad Wildungen) befindet sich 2024 im Bereich Ihrer Kommune.
In diesem Untersuchungsgebiet werden folgende Biotopgruppen (= Module) bearbeitet:
1: Fließgewässer, Quellen, Auenwälder, 2: Stillgewässer, Verlandungszonen, 3: Grünland, Magerrasen, Streuobst, 4: Sandtrockenrasen, Sandheiden, Sandkieferwälder, Eichenwälder auf Sand, 5C: Edellaubbaumwälder, trockenwarme Wälder, 6: Moore, Moorwälder, 7: Felsen, Block- und Schutthalden, 8: Lehm- und Lösswände, Steinriegel und Trockenmauern
Im Rahmen der Kartierung ist es erforderlich, dass in den ausgewählten Untersuchungsgebieten zwischen April 2024 und Oktober 2024 Grundstücke außerhalb des Siedlungsbereichs durch vom HLNUG beauftragte Kartierende aufgesucht werden. Auf Grundlage von Luftbildern werden die Biotope auf einer Karte verzeichnet und darüber hinaus wichtige Besonderheiten erfasst, wie etwa das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten. Den beauftragten Kartierenden ist es nach dem Hessischen Naturschutzgesetz (§60 HeNatG) erlaubt, diese Flächen zu betreten. Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Beeinträchtigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der betroffenen Flächen. Es handelt sich hierbei um eine Duldungspflicht mit der Folge, dass z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer keinen Widerspruch gegen das Betreten der Flächen einlegen können. Vor der Begehung der Grundstücke soll diese in geeigneter Weise rechtzeitig angekündigt werden, damit sich duldungspflichtige Personen auf die Durchführung der Kartiermaßnahmen einstellen können.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) möchte seiner in diesem Zusammenhang bestehenden Informationspflicht nachkommen. Da aufgrund der Vielzahl der zu kartierenden Flächen in Hessen eine vorherige einzelne, persönliche Benachrichtigung einer jeden Flächeneigentümerin und eines jeden Flächeneigentümers für das HLNUG mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, der die gesetzlich verpflichtende Kartierung gemäß den jeweiligen Vorschriften unmöglich machen würde, hat das HLNUG unterschiedliche Informationswege gewählt, Sie über die Kartierung zu informieren.
Ihre Kommune wurde gebeten, Sie mit vorliegenden Schreiben über die Kartierung zu informieren. Außerdem wurden die Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, die Forstämter und die für Landwirtschaft zuständigen Fachdienste bzw. Abteilungen der Landratsämter sowie die Kommunen über die Kartierung verständigt.
Allgemeine Hintergründe und Rechtsgrundlagen, die Kartieranleitung, die zu kartierenden Gebiete und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hlnug.de/hlbk
Die kartierten Biotope und Lebensräume können voraussichtlich im Jahr 2025 im Internet (Naturegviewer: http://natureg.hessen.de) eingesehen werden.
Beauftragt und koordiniert wird die Kartierung durch die Abteilung Naturschutz des HLNUG in Gießen (Abt. Naturschutz; Tel.: 0641-200095-58; E-Mail: hlbk@hlnug.hessen.de). Falls Sie an genaueren Informationen zur Methodik interessiert sind, können Sie sich gerne per E-Mail, Brief oder telefonisch an die Abteilung Naturschutz, Dezernat Lebensräume wenden.
Bitte unterstützen Sie bei Bedarf die von uns beauftragten Kartiererinnen und Kartierer.
Vielen Dank im Voraus!
(Startseitensymbolfoto: Anna-Carina Tönges)