Edertal
von Mareike Abraham
Verhalten auf Fahrbahnen
Der Bauhof ist für den Winterdienst gut gerüstet. Das Lager ist mit Streusalz gefüllt. Wir streben an, dass alle Straßen schnellst möglich gestreut werden bzw. befahrbar sind. Unsere Kollegen vom Bauhof sind für Sie im Einsatz!
Wichtiger Hinweis zum Winterdienst auf den Gehwegen
Aufgrund der derzeit anstehenden winterlichen Bedingungen möchten wir hiermit nochmal auf die Verpflichtung der Anliegerinnen und Anlieger zum Winterdienst auf Gehwegen hinweisen.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind alle Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, bei Schneefall die Gehwege und Übergänge vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) auf der Fahrbahn und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen (Witterung/Örtlichkeit) unvermeidbar behindert wird.
Bei Eisglätte sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen (abstumpfende Mittel sind z. B. Splitt, Sand, Granulat).
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet.
In Jahren mit gerader Endziffer (2024) sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer (2025) die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.
Zum Schluss noch eine Bitte an alle Fahrzeugeigentümer:
Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug so parken, dass die Räumung von Straßen nicht behindert wird. Die gemeindlichen Mitarbeiter sind angewiesen, in solchen Fällen die Straße im Zweifel nicht zu räumen.
Foto: U.Klein