Von Ann-Katrin Heimbuchner
Waldeck-Frankenberg. St. Martin, Volkstrauertag oder Totensonntag: In den kommenden Wochen stehen viele staatliche und kirchliche Feiertage im Kalender. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg beschlossen, dass Gedenkveranstaltungen oder –umzüge zwar grundsätzlich stattfinden dürfen – jedoch ohne musikalische Begleitung durch Chöre, Bläser und ähnliches und nur dann, wenn zu jeder Zeit der Sicherheitsabstand und die geltenden Hygieneregeln eingehalten werden können.
Weiterhin dürfen maximal 100 Menschen daran teilnehmen und es gilt eine permanente Maskenpflicht. Die Zahl der Corona-Infektionszahlen in Waldeck-Frankenberg steigt weiter. Seit dem Wochenende gilt nun auch der Landkreis als Risikogebiet, da die Zahl von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnende innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde. Das Infektionsgeschehen hat auch Auswirkungen auf kirchliche und gesellschaftliche Traditionen:
Feier- und Gedenktage dürfen aktuell nur unter strengen Voraussetzungen stattfinden, damit auch hier das Ansteckungsrisiko möglichst gemindert werden kann: Öffentliche Veranstaltungen jeglicher Art und Umzüge dürfen nur mit maximal 100 Teilnehmenden stattfinden. Hierbei muss zwingend darauf geachtet werden, den geltenden Sicherheitsabstand zu jeder Zeit einzuhalten und – auch draußen – während der gesamten Zeit der Zusammenkunft eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darüber hinaus sollte keine Live-Musik durch Chöre oder Bläser-Ensembles geben. Musik aus der technischen Konserve ist erlaubt.
„Veranstaltungen wie die anstehenden Gedenktage werden in der Regel durch Gesang oder Blaskapellen begleitet. Diese stellen in der aktuellen Situation aber ein hohes Infektionsrisiko dar“, begründet der Leiter des Fachdienstes Gesundheit beim Landkreis Thomas Hetche die Entscheidung. „Insbesondere durch Blasinstrumente werden ggf. die Aerosole und Tröpfchen beim Musizieren mehrere Meter weit in die Umgebung geschleudert.“ Beim Singen sei es ähnlich. „Per Tröpfcheninfektion kann sich das Virus unter diesen Umständen noch besser verbreiten – sogar an der frischen Luft.“ Auch Hygiene und Abstand sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen müsse zwingend eingehalten werden. Auf anschließendes geselliges Beisammensein sollte verzichtet werden. Landrat und erster Kreisbeigeordneter appellieren an das Verständnis und die Einsicht aller: „Wir befinden uns in einer besonderen Situation. Am Wochenende haben wir den vorletzten Grenzwert der Neuinfektionen überschritten und neue Schutzmaßnahmen erlassen.
Dieses Jahr kann nichts so wie in den vergangenen Jahren stattfinden – leider auch nicht unsere Gedenk- und Feiertage.“ Damit man perspektivisch in eine neue Normalität zurückfinden könne, sei jeder einzelne gefragt, seinen Beitrag zu leisten: „Haben wir Verständnis, seien wir achtsam und umsichtig, halten uns dringend an die Regeln und stehen wir gemeinsam diese herausfordernde Zeit durch“, richten Kubat und Frese sich nochmals direkt an die Menschen in Waldeck-Frankenberg. „Vielleicht können wir dann bereits im nächsten Jahr unsere Traditionen wieder so begehen wie gewohnt. Ein jeder von uns kann das durch sein persönliches Verhalten direkt beeinflussen.“
(Startseitenfoto: Tech Line auf Pixabay)