Waldeck-Frankenberg. Viele Menschen verbringen momentan ihren Sommerurlaub. Zwar geht der Trend zu Ferien im Heimatland, jedoch auch Reisen ins Ausland sind wieder möglich. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg mahnt, die Wahl des Urlaubsortes vorab sorgfältig zu prüfen. Für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten gilt zudem, dass sie sich unmittelbar nach ihrer Rückreise für zwei Wochen in Quarantäne begeben und beim Fachdienst Gesundheit des Landkreises melden müssen.
„Menschen, die aus Risikogebieten einreisen, sind rechtlich verpflichtet, sich unmittelbar für 14 Tage abzusondern und uns zu kontaktieren“, fordert die stellvertretende Leiterin des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises Valentina Dick alle Rückkehrer auf. Das sei zwingend notwendig, damit die Erkrankungszahlen in Waldeck-Frankenberg durch eingeschleppte und oft unbemerkte Infektionen nicht weiter steigen. Jeder, der sich nicht daran halte, begehe eine Ordnungswidrigkeit. „Wir wollen unsere Bevölkerung nicht bevormunden oder gängeln, aber in dieser Situation werden wir zur Sicherheit aller im Rahmen des Infektionsschutzes sehr konsequent handeln“, kündigt Landrat Dr. Reinhard Kubat an.
Die zweiwöchige Quarantäne ist wichtig, da die Inkubationszeit 14 Tage beträgt. Um zu verhindern, dass beispielsweise Urlaubsreisende oder Menschen, die ihre Familien in der Heimat besuchen, das Virus aus Risikogebieten in den Landkreis einschleppen, ist die Absonderung und Meldung an den Landkreis unerlässlich, um im Rahmen des Infektionsschutzes präventive Maßnahmen zu treffen. „Nur, wenn wir Kenntnis darüber haben, wo Menschen aus Risikogebieten in den Landkreis einreisen, können wir Vorsorge treffen, um eine mögliche Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen“, betont die Amtsärztin. Jedoch auch Urlaubsreisende, die in kein Risikogebet fahren, sollten sich zum eigenen Schutz auch in den Ferien an die Abstands- und Hygiene-Vorschriften halten.
Zudem sollte jeder bereits bei der Planung seines Urlaubs umsichtig und aufmerksam sein: Der Landkreis ruft daher nochmals dazu auf, die Wahl des Ferienortes vorab sorgfältig zu prüfen – insbesondere was Auslandsreisen angeht: „Wir raten allen Touristen, sich vor Antritt der Reise regelmäßig über die aktuellen Reise- und Quarantänebestimmungen zu informieren – beispielsweise online auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder des Robert-Koch-Institutes“, empfiehlt Dick weiter. Vor Reisen in Regionen, die das Robert Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft hat, wird zudem weiterhin eindringlich gewarnt. (Startseitenfoto: Niko Shogol auf Pixabay)
Die zweiwöchige Quarantäne ist wichtig, da die Inkubationszeit 14 Tage beträgt. Um zu verhindern, dass beispielsweise Urlaubsreisende oder Menschen, die ihre Familien in der Heimat besuchen, das Virus aus Risikogebieten in den Landkreis einschleppen, ist die Absonderung und Meldung an den Landkreis unerlässlich, um im Rahmen des Infektionsschutzes präventive Maßnahmen zu treffen. „Nur, wenn wir Kenntnis darüber haben, wo Menschen aus Risikogebieten in den Landkreis einreisen, können wir Vorsorge treffen, um eine mögliche Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen“, betont die Amtsärztin. Jedoch auch Urlaubsreisende, die in kein Risikogebet fahren, sollten sich zum eigenen Schutz auch in den Ferien an die Abstands- und Hygiene-Vorschriften halten.
Zudem sollte jeder bereits bei der Planung seines Urlaubs umsichtig und aufmerksam sein: Der Landkreis ruft daher nochmals dazu auf, die Wahl des Ferienortes vorab sorgfältig zu prüfen – insbesondere was Auslandsreisen angeht: „Wir raten allen Touristen, sich vor Antritt der Reise regelmäßig über die aktuellen Reise- und Quarantänebestimmungen zu informieren – beispielsweise online auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder des Robert-Koch-Institutes“, empfiehlt Dick weiter. Vor Reisen in Regionen, die das Robert Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft hat, wird zudem weiterhin eindringlich gewarnt. (Startseitenfoto: Niko Shogol auf Pixabay)