Nach Paragraph 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Entwürfe des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise, Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel sind ab dem 25. November 2019 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel http://www.rp-kassel.hessen.de unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Die Entwürfe sind während dieser Zeit darüber hinaus in Papierform beim Regierungspräsidium Kassel zu den üblichen Geschäftszeiten an folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:
Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
(Raum 716)
Zu den Entwürfen können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen über das Funktionspostfach laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de auf elektronischem Wege abgegeben werden. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt an die oben genannte Adresse oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ gesendet werden. Die Stellungnahme sollte sich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.