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Erleichterungen für Vereine durch das Bürokratieabbaugesetz

Im Rahmen des neuen Bürokratieabbaugesetzes gibt es eine wichtige Änderung für Vereine und nicht-gewinnorientierte Organisationen: Die bisher erforderliche Anzeige für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes entfällt. Das bedeutet konkret, dass Vereine und sonstige nicht-gewinnorientierte Organisationen ihre Veranstaltungen künftig nicht mehr beim Ordnungsamt anzeigen müssen, wenn sie beispielsweise im Rahmen eines Festes Speisen und Getränke anbieten. Was hat sich geändert? Bislang …